Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Ganztag
Letzte Aktualisierung: 12.06.2026, 15:15 Uhr
Letzte Änderungen:
Frage 4 im Abschnitt „Das neue Angebot (Allgemeines)“ aktualisiert
Frage 5 im Abschnitt „Das neue Angebot (Allgemeines)“ neu eingefügt
Die folgenden Texte sind gültig für das Schuljahr 2026/2027. Über inhaltliche Änderungen zum Schuljahr 2027/2028 informieren wir Sie zu gegebener Zeit auf dieser Seite.
Das neue Angebot (Allgemeines)
Was bedeutet „Ganztag nach Profil 2“ an der CMS für mein Kind?
Es bedeutet: Die Schule bietet jeden Tag ein Angebot von 07:45 Uhr bis 16:00 Uhr an. Es gibt Unterricht, Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeit-Angebote. Die tägliche Betreuung im Anschluss an den Schulunterricht übernehmen Mitarbeitende des ASB Westhessen.
Wann startet das Angebot?
Die Betreuung startet mit dem ersten Schultag des Schuljahres 2026/2027.
Wie lange muss mein Kind in der Betreuung bleiben?
Die Teilnahme der Kinder ist nach Anmeldung verbindlich für das ganze Schuljahr 2026/2027 (bis 31.07.2027). Sie gilt für fünf Tage (Montag bis Freitag). Die Teilnahme ist entsprechend des verbindlich gewählten Moduls täglich von Beginn bis zum Ende der gewählten Betreuungszeit verpflichtend.
Mein Kind hat wichtige, wiederkehrende Termine am Nachmittag (z. B. Logopädie, Ergotherapie, Training im Verein, Musikschule, Kommunionsunterricht...). Wie und wann kann ich hierfür eine Beurlaubung bzw. ein früheres Abholen beantragen?
Grundsätzlich ist die Teilnahme an der Betreuung entsprechend des gebuchten Moduls verpflichtend. Für regelmäßig stattfindende, notwendige oder anderweitig begründete Termine können jedoch Ausnahmen beantragt werden.
Der genaue Ablauf der Beantragung wird derzeit noch geklärt. Hierzu erhalten Sie zu gegebener Zeit weitere Informationen und entsprechende Unterlagen. Für die Bearbeitung der Anträge wird voraussichtlich eine entsprechende Bestätigung (z. B. durch eine Therapieeinrichtung, einen Verein oder eine andere Institution) erforderlich sein.
Wie wird die Zeit nach Unterrichtsschluss in der Ganztagsbetreuung gestaltet?
Nach Unterrichtsschluss wird es für die Kinder ein warmes Mittagessen, eine verbindliche Hausaufgabenzeit sowie freie Spiel- und Freizeitphasen, Bewegungszeiten und weitere Beschäftigungsangebote geben.
Die Gestaltung des Nachmittags richtet sich nach den Bedürfnissen der Kinder sowie den vorhandenen räumlichen und personellen Möglichkeiten. Den Kindern stehen dabei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie auch aus der bisherigen Betreuung bekannt sind, z. B. Bewegungsmöglichkeiten, Spielmaterialien, Gesellschaftsspiele und weitere Beschäftigungsmöglichkeiten.
Ein fester Wochenplan mit einzelnen Angeboten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht dargestellt werden, da die konkrete Ausgestaltung von den dann vorhandenen Ressourcen abhängt.
Anmeldung und Module
Kann mein Kind schon vor dem Unterricht in die Schule kommen?
Ja. Unabhängig vom Ganztag wird Ihr Kind immer 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn durch Lehrkräfte beaufsichtigt. Buchen Sie ein Modul inkl. Frühbetreuung muss Ihr Kind täglich um 07:45 Uhr in die Schule kommen.
Was kostet die Betreuung in den verschiedenen Modulen?
Die Kosten können Sie dem Antragsformular entnehmen, welches den entsprechenden Eltern zur Verfügung gestellt wurde.
Wie lange ist mein Kind an die Anmeldung gebunden?
Wenn Sie Ihr Kind anmelden, gilt das für das ganze Schuljahr 2026/2027.
Kann/muss ich meinen Vertrag kündigen?
Eine Kündigung ist nur im Falle eines Schulwechsels möglich. Ihre Anmeldung endet automatisch zum 31.07.2027.
Was passiert in den Schulferien?
Den normalen Ganztag gibt es in den Ferien nicht. Sie können aber eine extra Ferienbetreuung buchen. Diese kostet zusätzlich (siehe Anmeldeformulare).
Mittagessen (Verpflichtend)
Bekommt mein Kind in der Schule ein warmes Essen?
Ja. Das Mittagessen ist verpflichtender Bestandteil jedes Ganztagsmoduls.
Kann ich das Essen für mein Kind wählen?
Ja. Sie haben die Wahl zwischen normaler Kost (mit Fleisch/Fisch) oder vegetarischer Kost. Bitte beachten Sie das bei der Auswahl „mit Fleisch/Fisch“ keine Einschränkungen (wie z. B. nur Geflügel) möglich sind.
Ferienangebot
Wann startet das Ferienangebot?
Das Ferienangebot startet erstmals mit den Herbstferien im Schuljahr 2026/2027.
Was erwartet mein Kind in dem Ferienangebot?
Die Kinder erwartet ein vielfältiges Ferienprogramm mit verschiedenen Aktivitäten. Im Mittelpunkt stehen eine verlässliche Betreuung, eine gut begleitete Tagesstruktur und Angebote, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren.
Wo findet die Ferienbetreuung statt?
Der Standort der Ferienbetreuung wird nach Eingang der Anmeldungen und auf Grundlage der tatsächlichen Anmeldezahlen durch die Abteilung Grundschulkinderbetreuung und Ganztägige Angebote des Amtes für Soziale Arbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden festgelegt. Erst auf dieser Basis können die konkreten Unterstützungsbedarfe ermittelt und die Ferienbetreuung entsprechend geplant werden.
Anschließend wird die Landeshauptstadt Wiesbaden gemeinsam mit dem externen Ferienbetreuungsträger entscheiden, wo das Angebot stattfindet. Sollten ausreichend Anmeldungen vorliegen, ist vorgesehen, die Betreuung am jeweiligen Schulstandort durchzuführen. Falls die Anmeldezahlen jedoch zu gering ausfallen, wird die Landeshauptstadt Wiesbaden auf andere Betreuungsstandorte innerhalb Wiesbadens zurückgreifen müssen.
In diesem Fall kann es notwendig werden, den Betreuungsort über den unmittelbaren AKK-Bereich hinaus auszuweiten. Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird sich gemeinsam mit dem Ferienbetreuungsträger bemühen, möglichst familienfreundliche und praktikable Lösungen zu finden. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass für Familien längere Fahrwege entstehen.
Ist die Anmeldung für das Ferienangebot so verbindlich wie die Ganztagsbetreuung während der Schulzeit?
Die Anmeldung zur Ferienbetreuung erfolgt zunächst verbindlich für das Angebot. Nach Eingang der Anmeldungen wird sich der Ferienbetreuungsträger direkt mit den Familien in Verbindung setzen und alle weiteren organisatorischen Informationen abstimmen.
Grundsätzlich können Eltern ihr Kind für die angebotenen Ferienzeiten anmelden (unter Berücksichtigung der festgelegten Schließzeiten). Vor Beginn der jeweiligen Ferien wird jedoch eine erneute Bedarfsabfrage durchgeführt. Sollten Eltern zu diesem Zeitpunkt feststellen, dass ihr Kind die Betreuung in den betreffenden Ferien doch nicht benötigt, kann dies entsprechend mitgeteilt werden. Eine Teilnahme an sämtlichen Ferienzeiten ist somit nicht verpflichtend.
Wichtig ist jedoch der Hinweis, dass der Elternbeitrag unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Angebots über zwölf Monate hinweg erhoben wird. Dies gilt auch dann, wenn die Ferienbetreuung nur teilweise oder gar nicht in Anspruch genommen wird.
Selbstverständlich ist auch die Nutzung an einzelnen Tagen möglich. Da der Ferienbetreuungsträger Ausflüge, Aktivitäten sowie die Verpflegung frühzeitig plant und organisiert, bittet er die Eltern in diesem Fall dann um eine möglichst frühzeitige Information. So können die notwendigen Vorbereitungen entsprechend angepasst werden.
Welche Fristen muss ich für die An- und Abmeldung zum Ferienangebot berücksichtigen?
Die Landeshauptstadt Wiesbaden empfiehlt den Familien, ihren Bedarf möglichst frühzeitig mitzuteilen, sobald die Urlaubs- und Ferienplanung feststeht. Der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Ferienbetreuungsträger ist jedoch bewusst, dass viele Planungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Deshalb bietet die spätere Bedarfsabfrage vor den jeweiligen Ferien nochmals die Möglichkeit, die Teilnahme verbindlich zu bestätigen oder gegebenenfalls anzupassen. Dadurch erhält der Ferienbetreuungsträger ausreichend Vorlaufzeit für die organisatorische Planung. Beachten Sie aber, dass Sie die Ferienbetreuung grundsätzlich bis zur durch die Schule kommunizierten Frist gebucht haben müssen.
Gilt in den Ferien die gleiche Betreuungszeit wie in meinem gebuchten Modul?
Die Ferienbetreuungszeiten organisieren sich nicht automatisch an den regulären Modulen.
Falls die Ferienbetreuung nicht an der CMS stattfinden kann, werden die angemeldeten Kinder gegebenenfalls an ein bestehendes Ferienbetreuungsangebot einer Schule im Pakt für den Ganztag angebunden. Für dieses Angebot gelten in der Regel Ferienbetreuungszeiten von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr. Dabei ist während der Ferien eine frühere Abholung oder eine spätere Bringung der Kinder jederzeit nach vorheriger Absprache möglich.
Sollte die Ferienbetreuung an der CMS stattfinden können, informieren wir Sie rechtzeitig vorab über die vorgesehenen Betreuungszeiten.
Was kostet die Ferienbetreuung?
Für die Ferienbetreuung wird ein fester Elternbeitrag von 37,50 € pro Monat erhoben. Da die Anmeldung für das gesamte Schuljahr gilt, wird dieser Betrag jeden Monat abgebucht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage 2 der Anmeldung „Vertragsbedingungen zur Teilnahme am Ferienangebot“, insbesondere den Ziffern 3 und 4.
Gibt es während der Ferienbetreuung auch ein Mittagessen?
Ja. Nimmt Ihr Kind am Ferienangebot teil, erhält es an den Betreuungstagen ein Mittagessen. Bei Ausflügen wird stattdessen ein Lunchpaket bereitgestellt. Für das Essen im Ferienangebot wird kein zusätzlicher Essensbeitrag erhoben.
Wird die Ferienbetreuung in allen Ferien angeboten?
Die Ferienbetreuung findet grundsätzlich während der Hessischen Schulferien sowie an den beweglichen Ferientagen statt. Ausgenommen sind vier Wochen Schließzeit im Jahr. Über die konkreten Schließzeiten werden Sie rechtzeitig vom Ferienbetreuungsträger informiert.
Kann ich einen finanziellen Zuschuss beantragen?
Für die Ferienbetreuung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Abteilung Kindertagesstätte einen Zuschuss zu den entstehenden Kosten der Ferienbetreuung beantragen.
Den Antrag können Sie online stellen:
Gibt es eine Schülerbeförderung, wenn das Ferienangebot an einem anderen Standort realisiert wird?
Die Landeshauptstadt bittet um Verständnis, dass für die Ferienangebote keine Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung übernommen werden können. Die Regelungen zur Schülerbeförderung gelten für den regulären Schulweg und den lehrplanmäßigen Unterricht; für Ferienangebote besteht daher keine Kostenübernahme. Die Beförderung der Kinder zum Standort der Ferienbetreuung liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Schulamt:
Schülerbeförderung
Gibt es im Rahmen des Ferienangebots Unterstützung durch eine Teilhabeassistenz / Eingliederungshilfe?
Wenn Ihr Kind Leistungen der Eingliederungshilfe benötigt, wenden Sie sich bitte unter der unten angegebenen Telefonnummer an die Eingliederungshilfe in Wiesbaden.
Wenn Ihr Kind bereits Leistungen der Eingliederungshilfe erhält, kontaktieren Sie bitte die zuständige Fallmanagerin bzw. den zuständigen Fallmanager.
Kontakt Eingliederungshilfe (Clearing):
Telefon:
0611/314658 (A–J)
0611/313890 (K–Z)
E-Mail: clearing5107@wiesbaden.de
Kontakt und Hilfe
Wer hilft mir, wenn ich die Formulare nicht verstehe?
Bitte kommen Sie in unser Schulsekretariat. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Papiere.
Hilfe beim Ausfüllen eines Antrags auf ein Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten Sie beim Sozialleistungs- und Jobcenter.
Wo gebe ich die Anmeldung ab?
Geben Sie die Anmeldung bitte bis Sonntag, 14. Juni 2026 bei uns ab.
